Die CSRD Berichtspflicht regelt, welche Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen und welche Informationen darin stehen sollen. CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive. Gemeint ist eine EU-Richtlinie, die Nachhaltigkeitsberichterstattung transparenter, vergleichbarer und prüfbarer machen soll.
Für Unternehmen geht es dabei nicht nur um einen zusätzlichen Bericht. Die CSRD betrifft Daten zu Umwelt, Sozialem, Unternehmensführung, Risiken, Chancen, Strategie, Lieferketten und Geschäftsmodell. Besonders wichtig ist 2026: Durch das Omnibus-I-Paket wurden die Regeln auf EU-Ebene vereinfacht und der Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen deutlich eingegrenzt.
Was ist die CSRD Berichtspflicht?
Die CSRD Berichtspflicht verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, regelmäßig über Nachhaltigkeit zu berichten. Der Nachhaltigkeitsbericht soll zeigen, wie das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft wirkt und wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen selbst finanziell beeinflussen können.
Kurz erklärt: Die CSRD macht Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem Teil der Unternehmensberichterstattung. Der Bericht soll nicht nur freiwillige Imagepflege sein, sondern nach klaren Standards erstellt, geprüft und veröffentlicht werden.
Die EU-Kommission beschreibt die Corporate Sustainability Reporting Directive als Teil der europäischen Regeln für Unternehmensberichterstattung.
Wer ist nach CSRD berichtspflichtig?
Nach den auf EU-Ebene vereinfachten Regeln betrifft die CSRD Berichtspflicht vor allem große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Für Drittstaatsunternehmen können ebenfalls Berichtspflichten entstehen, wenn sie in der EU bestimmte Umsatzschwellen überschreiten.
Wichtig ist: Die genaue Anwendung hängt vom nationalen Recht, Übergangsregeln, Konzernstruktur und Unternehmensform ab. Unternehmen sollten deshalb nicht nur auf eine einzelne Kennzahl schauen. Entscheidend ist, ob Schwellenwerte auf Einzel- oder Konzernebene erreicht werden und ob bereits frühere Berichtspflichten bestanden.
Die EU hat mit dem Omnibus-I-Paket die Schwellenwerte angehoben und den Anwendungsbereich reduziert. Der Rat der EU erklärt die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem Ziel, Unternehmen zu entlasten und die Berichtspflichten stärker auf große Unternehmen zu konzentrieren.
Was bedeutet Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet, dass ein Unternehmen offenlegt, wie es mit Nachhaltigkeitsthemen umgeht. Dazu gehören Umwelt, Klima, Mitarbeitende, Menschenrechte, Unternehmensführung, Risiken, Ziele und Fortschritte.
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist damit mehr als ein Kapitel über Umweltschutz. Er verbindet Strategie, Daten und Verantwortung. Unternehmen müssen erklären, welche Themen wesentlich sind, welche Ziele sie verfolgen und wie sie Risiken steuern.
Gerade hier hilft ein gutes Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Das Nachhaltigkeitsdreieck erklärt die drei zentralen Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales, die auch für unternehmerische Nachhaltigkeit wichtig bleiben.
Was muss in einem Nachhaltigkeitsbericht stehen?
Ein CSRD-Nachhaltigkeitsbericht soll wesentliche Nachhaltigkeitsthemen strukturiert darstellen. Die Grundlage bilden die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS. Sie regeln, welche Angaben Unternehmen machen müssen, wenn ein Thema wesentlich ist.
Typische Inhalte sind:
- Geschäftsmodell, Strategie und Nachhaltigkeitsziele
- Klimaschutz, Energie, Emissionen und Umweltwirkungen
- Mitarbeitende, Arbeitsbedingungen und soziale Themen
- Lieferketten, Menschenrechte und Sorgfaltspflichten
- Governance, Verantwortung und interne Kontrollen
- Risiken, Chancen und Auswirkungen
- Kennzahlen, Maßnahmen und Fortschritte
Besonders wichtig ist, dass der Bericht nicht nur schöne Ziele beschreibt. Er muss nachvollziehbare Informationen liefern, die für Investoren, Kunden, Banken, Geschäftspartner, Mitarbeitende und Öffentlichkeit verständlich sind.
Doppelte Wesentlichkeit einfach erklärt
Ein zentraler Begriff der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen müssen Nachhaltigkeit aus zwei Richtungen betrachten.
Die erste Richtung fragt: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Menschen? Das nennt man Impact Materiality. Dazu gehören zum Beispiel CO₂-Emissionen, Arbeitsbedingungen, Ressourcennutzung oder Auswirkungen auf Biodiversität.
Die zweite Richtung fragt: Welche finanziellen Risiken und Chancen entstehen für das Unternehmen durch Nachhaltigkeitsthemen? Das nennt man Financial Materiality. Beispiele sind steigende Energiepreise, Klimarisiken, neue Regulierung, Lieferkettenprobleme oder veränderte Kundenerwartungen.
Ein Thema kann also wesentlich sein, weil das Unternehmen die Umwelt beeinflusst. Es kann aber auch wesentlich sein, weil Nachhaltigkeitsthemen den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beeinflussen.
CSRD Umsetzungsgesetz in Deutschland
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie und muss in deutsches Recht umgesetzt werden. In Deutschland läuft diese Umsetzung über ein CSRD Umsetzungsgesetz. Dadurch werden bestehende Vorschriften zur Unternehmensberichterstattung angepasst.
Für Unternehmen ist die deutsche Umsetzung besonders wichtig, weil daraus die konkrete rechtliche Pflicht entsteht. Gleichzeitig wurden auf EU-Ebene durch Omnibus I Schwellenwerte, Zeitpunkte und Berichtspflichten verändert. Deshalb ist die Lage für viele Unternehmen nicht nur eine fachliche, sondern auch eine rechtliche Planungsfrage.
Die Plattform CSR in Deutschland gibt einen Überblick zur EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD und ordnet ein, wie die Richtlinie die bisherige Berichterstattung erweitert.
CSRD und NFRD: Was ist der Unterschied?
Die CSRD löst die frühere Non-Financial Reporting Directive weitgehend ab und erweitert deren Ansatz deutlich. Die ältere Regelung betraf deutlich weniger Unternehmen und verlangte weniger detaillierte Angaben.
Die neue CSRD ist umfangreicher, stärker standardisiert und stärker mit Prüfung, Datenqualität und Vergleichbarkeit verbunden. Während die alte nichtfinanzielle Erklärung häufig weniger tief ging, soll der CSRD-Bericht näher an klassische Finanzberichterstattung heranrücken.
Für das Verständnis der Entwicklung ist der spätere Überblick zur NFRD wichtig. Dort lässt sich erklären, warum die EU die bisherigen nichtfinanziellen Berichtspflichten ausgeweitet und stärker vereinheitlicht hat.
Welche Unternehmen sind indirekt betroffen?
Auch Unternehmen, die nicht direkt CSRD-berichtspflichtig sind, können betroffen sein. Das gilt besonders für Zulieferer, Dienstleister und Geschäftspartner großer Unternehmen.
Wenn ein großes Unternehmen einen CSRD-Bericht erstellen muss, braucht es Daten aus der Lieferkette. Dadurch können kleinere Unternehmen Fragen zu Energieverbrauch, Emissionen, Arbeitsbedingungen, Materialien, Herkunft, Transport oder sozialen Standards erhalten.
Diese indirekte Betroffenheit ist für viele Mittelständler praktisch wichtiger als die direkte Pflicht. Auch ohne eigene CSRD-Berichtspflicht kann es also sinnvoll sein, grundlegende Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen.
Was bedeutet Corporate Social Responsibility auf Deutsch?
Corporate Social Responsibility bedeutet auf Deutsch unternehmerische Verantwortung oder gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Gemeint ist, dass Unternehmen nicht nur wirtschaftlich handeln, sondern auch soziale, ökologische und ethische Auswirkungen berücksichtigen.
Die CSRD macht Teile dieser Verantwortung messbarer. Aus freiwilliger CSR-Kommunikation wird für bestimmte Unternehmen eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das verändert auch den Ton: Weniger allgemeine Aussagen, mehr Daten, Prozesse und nachvollziehbare Ziele.
Das Nachhaltigkeitsviereck geht noch einen Schritt weiter und zeigt, warum neben Umwelt, Wirtschaft und Sozialem auch politische, kulturelle oder institutionelle Faktoren eine Rolle spielen.
Welche Rolle spielen ESRS?
Die ESRS sind die europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD. Sie geben vor, welche Informationen Unternehmen offenlegen müssen, wenn ein Thema wesentlich ist.
Dabei gibt es allgemeine Standards und thematische Standards. Die Themen reichen von Klima und Umwelt über Mitarbeitende bis zu Governance. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen nicht einfach einen freien Nachhaltigkeitstext schreiben, sondern systematisch prüfen, welche Daten relevant sind.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex bietet praktische Orientierung und Unterstützungsangebote für Unternehmen, die sich mit CSRD und ESRS beschäftigen. Besonders hilfreich ist der Überblick CSRD: Was Unternehmen jetzt wissen müssen.
Erste Schritte für Unternehmen
Unternehmen sollten die CSRD Berichtspflicht nicht erst angehen, wenn der Bericht geschrieben werden muss. Der aufwendigste Teil ist meistens nicht der Text, sondern die Datengrundlage.
Sinnvolle erste Schritte sind:
- prüfen, ob das Unternehmen direkt oder indirekt betroffen ist
- Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeitsdaten festlegen
- relevante Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten sammeln
- doppelte Wesentlichkeit vorbereiten
- bestehende Berichte, Kennzahlen und Prozesse prüfen
- Lieferketten- und Kundendatenanforderungen erfassen
- Wirtschaftsprüfung oder externe Beratung früh einbeziehen
- Zeitplan für Bericht, Prüfung und Veröffentlichung erstellen
Gerade Unternehmen, die knapp unter den Schwellenwerten liegen, sollten das Thema nicht vollständig ignorieren. Banken, Großkunden und öffentliche Auftraggeber können Nachhaltigkeitsinformationen auch dann verlangen, wenn keine direkte gesetzliche Berichtspflicht besteht.
Häufige Fehler bei der CSRD-Vorbereitung
Ein häufiger Fehler ist, die CSRD als reine Kommunikationsaufgabe zu behandeln. Ein schöner Nachhaltigkeitsbericht reicht nicht, wenn Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten fehlen.
Ein zweiter Fehler ist, Nachhaltigkeit nur in einer Abteilung zu verankern. Für CSRD-Daten werden Informationen aus Einkauf, Personal, Finanzen, Produktion, Logistik, Recht, Risikomanagement und Geschäftsführung benötigt.
Ein dritter Fehler ist, zu spät mit der Wesentlichkeitsanalyse zu starten. Sie entscheidet darüber, welche Themen berichtet werden müssen. Wenn dieser Prozess nicht sauber dokumentiert ist, wird später auch der Bericht schwieriger prüfbar.
Warum die CSRD Berichtspflicht trotz Entlastungen wichtig bleibt
Auch wenn der Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen durch Omnibus I kleiner wurde, bleibt Nachhaltigkeitsberichterstattung wirtschaftlich relevant. Große Unternehmen brauchen Daten aus ihren Wertschöpfungsketten. Banken und Investoren fragen nach ESG-Informationen. Kunden achten stärker auf Transparenz.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Frage ist nicht nur, ob sie gesetzlich berichten müssen. Wichtig ist auch, ob sie gegenüber Geschäftspartnern, Finanzierern oder öffentlichen Auftraggebern auskunftsfähig bleiben.
Ein schlanker interner Nachhaltigkeitsprozess kann deshalb auch für nicht berichtspflichtige Unternehmen sinnvoll sein. Er hilft, Risiken zu erkennen, Daten schneller bereitzustellen und glaubwürdiger zu kommunizieren.
Die CSRD Berichtspflicht wird zur Managementaufgabe
Die CSRD Berichtspflicht ist mehr als ein neues Berichtsformat. Sie verändert, wie Unternehmen Nachhaltigkeit erfassen, steuern und erklären. Entscheidend sind nicht nur Texte, sondern belastbare Daten, klare Verantwortlichkeiten und eine nachvollziehbare Wesentlichkeitsanalyse.
Für große Unternehmen bleibt die Pflicht besonders relevant. Für kleinere Unternehmen entsteht häufig indirekter Druck über Lieferketten, Banken und Kunden. Wer früh beginnt, spart später Aufwand und kann Nachhaltigkeitsberichterstattung besser in Strategie, Risiko- und Unternehmenssteuerung integrieren.
